Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB)

der Halligalli Kinderwelt GmbH Rosbach Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt in der Halligalli Kinderwelt so angenehm wie möglich zu machen. Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Sie werden Gegenstand unserer vertraglichen Beziehung und helfen, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass alle sich hier wohlfühlen und es hoffentlich nie erforderlich wird, Einzelne gar unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden „Spielregeln“ zu erinnern. Wir bitten Sie deshalb, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen. Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten! Vielen Dank!

Ihr freundliches Halligalli-Team 

Eine Anmerkung vorweg:
Auswahl und Einbau der Spielgeräte im Halligalli erfolgte mit größtmöglicher Sorgfalt und unter dem Aspekt geringstmöglicher Verletzungsgefahr für die Kinder. Die Halligalli-Gerätschaften verfügen über Herstellerzertifikate bezüglich ihrer Sicherheit und werden alljährlich von einem vom Verband Deutscher Hallenspielplätze (VDH) anerkannten Sachverständigen überprüft. Die Sicherheit und der bestmögliche Pflegezustand der Gerätschaften haben bei uns einen hohen Stellenwert. In unserem hauseigenen Qualitätsmanagement werden die Geräte täglich überprüft und Mängel beseitigt. Während des Spielbetriebs werden funktionsunfähige oder -gestörte Geräte gekennzeichnet und für die Benutzung erkennbar gesperrt. 

Trotzdem lassen sich Verletzungen niemals ganz ausschließen – wir zitieren auszugsweise und in sinngemäßer Zusammenfassung das Beiblatt 1 zur DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte“,Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren: 

…Sicherheitstechnische Festlegungen für Spielplatzgeräte sind so formuliert, dass eine 100%ige Sicherheit auf Spielplätzen nicht ableitbar ist. Auf jeden Fall soll aber erreicht werden, dass Spielgeräte so beschaffen und in den Spielablauf integriert sind, dass Kinder bestimmte Fähigkeiten trainieren können und dabei ein selbstsicheres Verhalten als Lerneffekt erreicht wird. Spielabläufe sind übersichtlich zu gestalten und dienen dazu, das kindliche Eigenschutzverhalten zu fördern. Spielplatzgeräte müssen so konstruiert und aufgestellt sein, dass der Verlust von Leben, Beweglichkeit, Sinneswahrnehmung und der eventuelle Verlust von Gliedmaßen vermieden werden. Als überschaubare Restrisiken werden Verletzungen in Kauf genommen, wie sie auch im Sport (Freizeit- und Schulsport) eintreten können. In der Rechtsprechung ist der Begriff „sportlich-spielerisches Risiko“ geprägt worden. Die Risiken des Lebens müssen von Kindern erlebbar, rlernbar und damit beherrschbar sein. Spiel mit Risiko ist deshalb lebensnotwendig. Zerrungen, Brüche, ja sogar Gehirnerschütterungen oder ähnliche Verletzungen gehören zu diesem Risiko…“ 

Allgemeine Regeln zur Anlagennutzung
Nachstehende Allgemeine Nutzungsbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zur Halligalli Kinderwelt gehörenden Spielflächen, Räumlichkeiten und Anlagen (Eingangs- und Rezeptionsbereich, Gastronomieflächen, Toiletten und Wickelraum, Nebenfunktionsräume und Nebenanlagen wie Zufahrten und Zuwege sowie Parkplätze). 

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse und unserem Informationsmaterial oder der Halligalli-Homepage zu entnehmen. Der vereinbarte Eintrittspreis ist vor der Nutzung der Einrichtung in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind. Eine Rückerstattung vorausgezahlter Beiträge im Rahmen von BonusCards, Veranstaltungspauschalen oder Mitgliedschaften ist nicht möglich – es sei dem, dem Betreiber ist das Erbringen der jeweiligen Gegenleistung nicht möglich. Ein Rücktausch ausgegebener Wertmarken (Token) zum Betrieb von Spielgeräten oder Warenautomaten in Bargeld ist nicht möglich. 

Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. An frequenzstarken Tagen können wir nicht allen Gästen einen Sitzplatz zur Verfügung stellen. Der Betreiber behält sich jederzeit eine Zutrittsbegrenzung vor. Aus der Nichtverfügbarkeit einzelner Spielgeräte können keine Ansprüche auf Eintrittsminderung abgeleitet werden. Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Eine Nutzung außerhalb der Benutzungsregeln kann zu Verletzungen führen. Filmen und fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft. 

Keine Aufsichtspflicht/ Betreuung
Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind hat das siebte Lebensjahr vollendet und das entsprechende Einverständnis und Haftungsfreistellungsformular (an der Rezeption erhältlich) wurde von einem erwachsenen Aufsichtspflichtigen unterschrieben. Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichtsund Betreuungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z.B. Ferienspiele.). Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsicht- und Betreuungspflicht nicht begründet! Benutzung der Spielgeräte 

Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten, dem Kind/den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten. Bei den Inflatables (z.B. Wabbelberg, Snappy, Hüpfburg u.a.) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich an den Umrandungen hochzuziehen, hochzuspringen oder auf die Umrandung zu setzen! Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Die Nutzung der Inflatables ist bis zum 12. Lebensjahr beschränkt, Erwachsene dürfen auf ihnen aufgrund hoher Verletzungsgefahr keinesfalls zusammen mit Kindern spielen! An Netzen darf generell nicht hochgeklettert werden. Die Trampoline dürfen wegen Verletzungsgefahr nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden – es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen. Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden. Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der Karts für mutwillige „Karambolagen“ und das Anschieben der Karts bei laufendem Motor ist streng untersagt. Das Fahren ist nur gegen den Uhrzeigersinn gestattet. 

Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkinder-Müttern aus dem Bereich verwiesen werden. Die Benutzung der Fluchttüren ist außerhalb eines Notfalls absolut verboten! Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Es ist strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke). 

Unfallmeldung
Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind unverzüglich an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert. 

Bekleidung
Aus Hygienegründen sollten Socken, am besten Stoppersocken (ABS-Socken, an der Kasse für kleines Geld erhältlich) oder auch Gymnastikschläppchen, getragen werden. Für Erwachsene sind Einmal-Socken verfügbar. Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden. Bitte Anhänger, Ketten sowie hängende Ohrringe ablegen und keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen (sehr gefährlich!). Die Nutzung der Spielfläche barfuß oder mit nacktem Oberkörper ist nicht gestattet! 

Speisen und Getränke / Rauchen / Alkohol
Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Allergiker- und Babynahrung. Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich! Eine Mitnahme in den Spielbereich ist streng untersagt! Auf der Spielfläche gilt Kaugummiverbot! In allen Innenbereichen gilt striktes Rauchverbot! Liebe Gäste, Sie befinden sich in einem Kinderspielpark, bitte konsumieren Sie Alkohol nur in Maßen, unsere Mitarbeiter sind angewiesen, auffällig alkoholisierte Gäste aus der Halle zu verweisen. 

Verhalten/ Beschädigungen
Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden. Die Mitarbeiter sind ausdrücklich angewiesen, Personen in einem solchen Fall zu ermahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten. 

Keinen Zutritt haben…
…Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder), Personen mit Hallenverbot, Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert), Besucher mit offenen Wunden oder ansteckenden Krankheiten und Tiere jeglicher Art. 

Haftung
Unsere Haftung für Sachschäden der Benutzer unserer Einrichtungen wird auf die Fälle beschränkt, in denen uns oder unseren Mitarbeitern eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Keine Haftung besteht für selbst verschuldete Unfälle oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung von Spieleinrichtungen oder durch andere Besucher entstehen. Ebenfalls haften wir nicht für Fälle höherer Gewalt oder für Mängel, die auch unter Zugrundelegen der üblichen Sorgfaltspflicht von uns nicht sofort als Mangel erkannt werden. Eine unmittelbare Haftung der Mitarbeiter der Halligalli Kinderwelt GmbH gegenüber einzelnen Nutzern ist ausgeschlossen. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung. Die Mietdauer der Wertschließfächer endet spätestens mit Geschäftsschluss. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 20,-€ erhoben, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind. 

Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon Meldung zu machen. 

Zuwiderhandlungen und Hausrecht
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Anspruch auf Rückzahlung des jeweils gültigen Eintrittspreises oder eines eventuellen Vorauszahlungsbetrags sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten. Das Hausrecht üben ausschließlich die Eigentümer, die Betreiber, dessen Bevollmächtigte und zugehöriges Personak aus, deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – das für den Standort der Halligalli Kinderwelt sachlich und örtlich zuständige Gericht. 

Stand: 1. Dezember 2018